Schwangerschaft & Geburtshilfe
Inhaltsverzeichnis
Herzlichen Glückwunsch – Sie sind schwanger!
Wann kommt mein Baby zur Welt?
Für Sie als werdende Eltern ist das verständlicherweise eine spannende Frage! Aber auch für uns ist es wichtig, den (errechneten!) Geburtstermin ihres Kindes zu wissen, damit wir Ihre Vorsorgeuntersuchungen planen können.
Die Berechnung des voraussichtlichen Geburtstermins berechnet sich anhand der letzten Menstruationsblutung.
Bei einem regelmäßigen Zyklus von 28 Tagen berechnet sich der Entbindungstermin wie folgt:
Geburtstermin = Datum der letzten Menstruation + 7 Tage – 3 Monate
Bei kürzeren oder längeren Zyklen wird der Termin entsprechend korrigiert, d.h. es werden je nach Abweichung entsprechend viele Tage hinzugerechnet oder abgezogen.
Bei Unklarheiten können wir durch die Messung der Scheitel-Steiß-Länge des Embryos die Schwangerschaftswoche und somit auch recht genau den Geburtstermin festlegen. Die Messung der Scheitel-Steiß-Länge erfolgt mittels Ultraschalluntersuchung in der 7. bis 11. Schwangerschaftswoche.
Schwangerenvorsorge
Bei normalem Schwangerschaftsverlauf finden die Vorsorgeuntersuchungen zunächst alle vier Wochen statt. Ab der 32. Schwangerschaftswoche dann alle 2 Wochen. Bei Überschreitung des errechneten Geburtstermins finden alle 2 Tage Kontrollen statt (CTG / Kontrolle der Fruchtwassermenge / Blutdruckmessung).
Alle Untersuchungen und Befunde, die während der Schwangerschaft erhoben werden, dokumentieren wir in Ihrem Mutterpass.
Bei Feststellung der Schwangerschaft werden folgende Parameter bestimmt:
- Blutgruppe und Rhesusfaktors
- Antikörper-Suchtest
- Röteln-HAH-Test
- Lues-Suchreaktion = LSR (Syphillis-Test)
- Bestimmung des Hb-Wertes und Anzahl der roten Blutkörperchen
- Chlamydien-Nachweis
- HIV-Test
Im Verlauf der Schwangerschaft erfolgt dann regelmäßig:
- Blutdruck- und Gewichtskontrolle
- Urinuntersuchung
- Bei Bedarf Bestimmung des Hb-Wertes und Anzahl der roten Blutkörperchen
- Bestimmung des Höhenstandes der Gebärmutter und der Lage des Kindes
- Kontrolle der kindlichen Herztöne
- vaginale Tastuntersuchung zur Beurteilung des Gebärmutterhalses und des Muttermundes
Weiterhin sind 3 Ultraschalluntersuchungen vorgesehen:
- 1. Ultraschall zwischen der 9. und der 12. Schwangerschaftswoche (1. Screening)
- 2. Ultraschall zwischen der 19. und der 22. Schwangerschaftswoche (2. Screening)
- 3. Ultraschall zwischen der 29. und der 32. Schwangerschaftswoche (3. Screening)
Bei der zweiten Ultraschalluntersuchung haben Sie die Wahl.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
„Basis – Ultraschall“
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„Erweiterten Basis-Ultraschall“
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Beide Untersuchungen sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Screening auf Schwangerschaftsdiabetes (Zuckerkrankheit)
- Suchtest zur Früherkennung einer Zuckerkrankheit in der Schwangerschaft
- Durchführung in der 24.–28. Schwangerschaftswoche
- Sie trinken in der Praxis eine Glukoselösung. (Sie müssen dazu nicht nüchtern sein.)
- Eine Stunde später entnehmen wir Ihnen Blut aus der Vene und bestimmten Ihren Blutzuckerwert.
- Bei Auffälligkeiten werden wir einen zweiten Test (auf nüchternen Magen), den oralen Glucose-Toleranz-Test (oGTT), mit Ihnen durchführen und Sie bei Bedarf einem Diabetologen vorstellen.
Im Verlauf besprechen wir natürlich ebenfalls alle für Sie persönlich interessanten Themen wie
- Ernährung und Nahrungsergänzung in der Schwangerschaft
- Sport
- Impfungen (Influenza (Grippeschutzimpfung)/ Pertussis (Keuchhusten))
- Pränataldiagnostik
- Geburtsvorbereitung und Stillen
- Wahl des Geburtsortes
- Betreuung im Wochenbett
- Beratung zur Verhütung nach der Geburt
Auf Empfehlung der STIKO sollen alle schwangeren Frauen zu Beginn des dritten Trimenons der Schwangerschaft (frühestens ab der 28. SSW und spätestens in der 36. SSW) gegen Keuchhusten (Perussis) geimpft werden. Die Pertussis-Impfung gibt es nur als Kombinationsimpfstoff mit Tetanus und Diptherie. Da es sich hierbai um einen inaktivierten Impfstoff handelt, kann dieser aufgrund der umfassenden Sicherheitsdaten bedenkenlos in der Schwangerschaft eingesetzt werden.
Warum sollte ich mich in der Schwangerschaft gegen Keuchhusten impfen lassen?
Für die Schwangere gilt: Die Pertussis Impfung sollte unabhängig vom Abstand zur letzten Impfung erfolgen, da wir nur so eine ausreichende Anitkörperbildung für ihr ungeborenes Baby erzielen können.
Für Angehörige gilt: Die letzte Impfung soll 10 Jahre oder länger her sein. Gerne impfen wir bei Bedarf auch Ihre Angehörigen in unserer Praxis.
Schwangerenberatung
Wir besprechen mit Ihnen alle Themen rund um Ihre Ernährung, den speziellen Nährstoff- und Vitaminhaushalt, den Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit haben und zu allen Erregern und Krankheiten, die während der Schwangerschaft Ihnen oder Ihrem ungeborenen Kind schaden können. Auch Fragen zu Ihrem Arbeitsschutz beantworten wir Ihnen gerne.
Unter anderem können folgende Krankheiten für Ihr Ungeborenes gefährlich werden, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt und behandelt werden:
- Röteln
- Ringel-Röteln
- Toxoplasmose
- Windpocken
- Masern
- Zytomegalie
- Streptokokken